Persönliches


Budget

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Leistungen für behinderte Menschen

zur Teilhabe an der Gemeinschaft

Für Menschen mit Behinderungen und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, bestehen seit dem 1.Januar 2008 vollkommen neue Möglichkeiten und Chancen zugunsten einer individuellen Lebensgestaltung und Teilhabe an der Gemeinschaft.

Die erfreuliche Kernbotschaft besteht darin, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die herkömmlichen „fürsorgestaatlichen“ Betreuungsformen angewiesen sein müssen, sondern ab sofort selbst bestimmen können, mit wem und mit welchen Inhalten sie ihre Lebensgestaltung ausfüllen und bereichern möchten.

Diese neue Form der Betreuung rangiert unter dem Begriff „Persönliches Budget“ und kann auf dem Regenbogenhof in Immenrode wahrgenommen werden. Die Details erfragen Sie bitte unter Tel. 05324-6713 oder regenbogenhof.petermann@t-online.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema „Persönliches Budget“ vom 28.09.2009:

„Mit der Kodifikation des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), dem Behindertengleichstellungsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wurde ein grundlegender Wechsel in der Behindertenpolitik vollzogen. Modernes und bürgernahes Recht für behinderte Menschen wurde geschaffen. In dessen Mittelpunkt steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge sondern der selbstbestimmte behinderte Mensch mit individuellen Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe.

Ausdruck dieses Paradigmenwechsels ist das „Persönliche Budget“. Mit der neuen Leistungsform können behinderte Menschen auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbstbestimmte Teilhabe erforderlichen Assistenzleistungen selbst zu beschaffen. Die behinderten Menschen als Experten in eigener Sache können den „Einkauf“ von Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt regeln. Rechtsgrundlage des Persönlichen Budgets ist

§ 17 Abs. 2 bis 6 SGB IX mit Konkretisierungen in den einzelnen Leistungsgesetzen.

Das Instrument des Persönlichen Budgets ist geeignet, die Selbstbestimmung behinderter Menschen und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und Elemente des fürsorgestaatlichen Umgangs mit behinderten Menschen abzubauen. Mit dem Persönlichen Budget wird das Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen konkretisiert. Leistungen in der Leistungsform des Persönlichen Budgets können alle behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, und zwar unabhängig von der Art und der Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen. Bis Ende 2007 war die Leistungsform Persönliches Budget auf pflichtgemäß ausgeübtes Ermessen des zuständigen Leistungsträgers beschränkt, um die Einführung in Modellregionen zu erproben.

Seit 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf die Ausführung von Teilhabeleistungen in Form Persönlicher Budgets…“.